Trotz der Ausbildungsvergütung kein Moos in der Tasche? Durch verschiedene Ausbildungsförderungen kannst Du finanzielle Unterstützung zusätzlich zur Ausbildungsvergütung erhalten. Neben der Berufsausbildungsbeihilfe gibt es noch viele weitere Optionen.
Um einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (kurz BAB) zu haben, musst Du verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
BAB kannst Du über die Agentur für Arbeit beantragen. Die Höhe des BAB richtet sich nach den Kosten der Unterbringung und des eigenen Einkommens. Wenn innerhalb der Prüfung bestimmte Freibeträge überstiegen werden, werden zusätzlich die Einkommen der Eltern oder der Lebenspartner überprüft. Bei genehmigtem Antrag auf BAB erhältst Du während Deiner vorgeschriebenen Ausbildungszeit die Ausbildungsförderung.
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst. Weitere Informationen erhältst du hier: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – Bundesagentur für Arbeit.
Finde jetzt heraus, ob du Berufsausbildungsbeihilfe erhältst (BAB-Rechner).
Der Bildungskredit fördert Dich als volljähriger Auszubildender in der fortgeschrittenen Ausbildungsphase. Beim Bildungskredit erhältst Du, einkommensunabhängig von Deinen Eltern oder Lebenspartnern, Förderungen. Voraussetzung ist, dass Du über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügst oder diesen mit Deiner jetzigen Ausbildung erlangst.
Der Bildungskredit bietet Dir ein maximales Kreditvolumen von 7.200 € in 24 Raten und kann monatlich in einer Ratenhöhe von 100 € bis 300 € ausgezahlt werden. Zudem kannst Du eine Einmalzahlung, beispielsweise bei besonderen Ausbildungszwecken, von bis zu 3.600 € beantragen. Durch die Bedingung der Volljährigkeit für einen Bildungskredit kannst Du den Kredit zur Finanzierung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland sowie für eine Zweit- oder Folgeausbildung nutzen.
Weitere Infos:
www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/bildungskredit_node.html
Deine Weiterbildungen und Fortbildungen können durch das Aufstiegs-BAföG mitfinanziert werden. Die finanzielle Förderung richtet sich nach Deinen Prüfungs- und Lehrgangsgebühren und unterstützt bei Vollzeitmaßnahmen Deinen Lebensunterhalt.
Bei anfallenden Prüfungs- und Lehrgangsgebühren kann, einkommens- und vermögensunabhängig, der Beitrag der anfallenden Gebühren bis maximal 15.000 € vom Staat übernommen werden.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann Du, neben der Förderung von Fortbildungskosten, einen Beitrag zum Lebensunterhalt beziehen. Der Förderungssatz ist dabei abhängig von Deinem Einkommen und Vermögen. Wenn Du in einer Ehe oder Partnerschaft lebst, wird auch das Einkommen Deines Partners abgefragt. Alle Deine Förderungen setzen sich dann aus einem Zuschuss und einem Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen.
Online-Rechner zur Ermittlung des maximalen Förderungsanspruchs:
Förderrechner – BMBF Aufstiegs-BAföG (aufstiegs-bafoeg.de)
Auslandsaufenthalte während der Ausbildung fördern nicht nur Dein Fachwissen und Deine Sprachkenntnisse, sondern auch Deine persönlichen Stärken. Mit einer Berufsausbildung zum Gärtner sind Deine Chancen auf einen Praktikums- oder Arbeitsplatz im Ausland sehr gut. Denn die Berufsausbildung zum Gärtner in Deutschland ist im Ausland hoch angesehen.
Auch erforderliche Praxiszeiten im Rahmen von Weiterbildungen oder Fortbildungen können im Ausland absolviert werden. Finanzielle Unterstützung gibt es beispielsweise durch die Förderungen von Erasmus+. Neben Deiner fortlaufenden Ausbildungsvergütung unterstützt Erasmus+ Dich finanziell bei der Anreise und der Unterkunft.
Weitere Informationen:
www.erasmusplus.de/erasmus/